"Zukunft schenken" ist Ziel und Motto der Andreasstiftung der Evangelischen Andreasgemeinde Niederhöchstadt.

2011 wurde die Stiftung zur langfristigen Sicherung der geistlichen, diakonischen, sozialen, karitativen und kulturellen Arbeit der Andreasgemeinde Niederhöchstadt gegründet.

Das Stiftungskapital ist fest angelegt und mit den Erträgen kann das Gemeindeleben unterstützt werden.

Für jede Zustiftung sind wir daher dankbar!

 

Welche Gründe gibt es, der Andreasstifung Geld zu stiften?

"Zukunft schenken" - dieses Motto hat sich die Andreasstiftung auf die Fahnen geschrieben! Aus der kleinen Pflanze Stiftung soll ein großer, kräftiger Baum werden, in dessen Schatten auch die zukünftigen Generationen gedeihen können.

Die Tradition der Stiftungsgründung reicht weit die Vergangenheit. Stiftungen sind Zeitzeugen. Sie erfüllen noch heute den Zweck, der ihnen von den Stiftern vor teilweise Hunderten von Jahren zugedacht wurde. Menschen setzten sich, geliebten oder zu früh verstorbenen Familienangehörigen mit Stiftungen Denkmäler. Sie übernahmen Verantwortung, indem sie Teile ihres Geldes für andere einsetzten, die weniger gesegnet sind.

Eine Stiftung ist ein immer noch hervorragendes Instrument, in der Gegenwart Zukunft zu schenken. dabei selbst mit zu gestalten und in Erinnerung zu bleiben.

Eine Stiftung ist grundsätzlich auf „Ewigkeit“ angelegt. Solange ihr Zweck besteht, kann sie nicht aufgelöst werden.

 

Großzügigkeit

Die guten Gaben und Talente, die wir von Gott bekommen haben, sollen und dürfen wir weitergeben und einsetzen. Der Stifter gibt, weil er sich reichlich gesegnet fühlt.
Wir geben als Andreasgemeinde Gottes Liebe weiter - durch Begleitung und praktische Hilfe; durch Angebote, die Menschen mit Gottes Liebe in Berührung bringen. Wir freuen uns, wenn Menschen, die diese Liebe erfahren haben, den Kreislauf wiederum mit ihren Gaben fortsetzen.

Alle Gaben sind vor Gott gleich wertvoll, aber nicht alle können überall eingesetzt werden. Wenn Menschen Liebe, Zeit, Kreativität und Kompetenz investieren, ist das unbezahlbar - aber ohne finanzielle Grundlage geht es auch nicht. Geld bereitet den Boden - Menschen säen aus - Gott lässt wachsen.

Es gibt Menschen, die finanziell "begabt" sind. Sie möchten mit einem Teil ihres Vermögens auf Dauer wirken. Sie haben die Kraft und die Möglichkeit, den Kreislauf der Großzügigkeit nicht nur anzutreiben, sondern auch langfristig zu sichern. Diesen Menschen bietet die Andreasstiftung eine attraktive Möglichkeit der Zukunftssicherung.

 

"Suchet der Stadt Bestes… und betet für sie zum Herrn, denn wenn’s ihr wohlgeht, so geht’s auch euch wohl ", lehrt schon der Prophet Jeremia.
Gottes Reich in dieser Welt aufzurichten, das kann und darf sich nicht auf Kirche und Kirchenräume beschränken. Gott baut sein Reich nicht mit Steinen, sondern mit Menschen - und auch wir sind dazu aufgefordert.

Viele Bürger Niederhöchstadts unterstützen - nicht selten unabhängig von ihrer kirchlichen Bindung - die Gemeinde mit ehrenamtlicher Arbeit und Spenden. Auch die Stadt Eschborn fördert mit viel Engagement vor allem ökumenische Aktivitäten der Andreasgemeinde. So ist es uns möglich, nicht nur Kirche in Niederhöchstadt, sondern "für Niederhöchstadt" zu sein.
Die Andreasgemeinde und somit auch die Andreasstiftung suchen und fördern daher zielorientiert die "(Kirchen-) Gemeinde in der (Orts-)Gemeinde".

DieVision der Andreasgemeinde enthält eine Menge Ideen, die aus der Erfahrung konkreter Bedürfnisse entwickelt worden sind.

Ein paar Beispiele, die von der Andreasstiftung in ihrer Entwicklung und Umsetzung unterstützt werden:

  • Gründung des Familienzentrums „Treffpunkt Mensch“
  • Gestaltung einer täglich zugänglichen Kapelle
  • Beteiligung am Niederhöchstädter Markt 2018 mit „Wasser des Lebens spenden“ (das Verschenken von 0,5l Flaschen Wasser an die Marktbesucher*innen bei den unerwartet hochsommerlichen Temperaturen)

 

 

Warum braucht die Andreasgemeinde eine eigene Stiftung neben den Zuweisungen der EKHN aus den Kirchensteuergeldern, dem Gemeindeaufbauverein und den Freunden und Förderern?

Die Gemeindefinanzierung

Eine großzügige Gemeinde

Das großzügige Geben hat in der Andreasgemeinde Tradition. Ohne die Millionen Stunden ehrenamtlicher Arbeit in den letzten Jahrzehnten hätte diese Gemeinde niemals die Buntheit und Qualität erreichen können, die sie heute auszeichnen. Auch das großzügige Geben von Geld hat Tradition.

  • Die erste Gabe ist die Kirchensteuer. Darüber hinaus ist es die sonntägliche Kollekte. Dann gibt es immer wieder Einzelspenden, oft für besondere Projekte. Zusammen mit Sonderzuweisungen der EKHN und Zuschüssen der Stadt Eschborn und des Main-Taunus-Kreises bilden diese Gelder die „Grundversorgung“ der Gemeinde. Daraus werden Gottesdienste, die Hauptpfarrstelle, die Stellen der Gemeindesekretärin und der Hausmeisterin, die Gebäudebewirtschaftung und -erhaltung, die verschiedensten Kreise und Angebote sowie Sonderprojekte und vieles andere mehr finanziert.
  • Im Jahr 1994 wurde der Verein zur Unterstützung des geistlichen Gemeindeaufbaus in der evangelischen Andreas-Kirchengemeinde Niederhöchstadt (kurz: Gemeindeaufbauverein oder GAV) gegründet, der zusätzliche hauptamtliche Mitarbeiter finanziert, um die vielfältigen Angebote z.B. im Gottesdienstbereich, für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren, usw. gestalten zu können.
  • Im Jahr 2005 gründeten 11 Gemeindeglieder*innen die Gemeinnützige Gesellschaft der Freunde und Förderer der Andreasgemeinde gGmbH (FuF). Mit dem Kapital werden vor allem große Projekte, die aus dem normalen Haushalt nicht finanzierbar sind, ermöglicht, so zum Beispiel der Kirchentag für neue Gottesdienste, JustGo 2006, sowie der Buch- und Kirchenladen 7. Himmel in Niederhöchstadt.
  • Im Jahr 2009 wurde die Andreasstiftung zur Ergänzung und “4. Säule“ gegründet.

 

Regelmäßige und zuverlässige Gaben an die Gemeinde, den Gemeindeaufbauverein und die Freunde und Förderer sind unverzichtbar für die aktuelle und mittelfristige Arbeit. Die Stiftung ersetzt diese Finanzierungsinstrumente nicht, sondern sie ist die ideale Ergänzung und "4. Säule" (siehe Grafik) zu den bestehenden Finanzierungsgremien.

Mit der Stiftung wird ein dauerhaftes Vermögen geschaffen, das verlässlich und berechenbar fortlaufend Ressourcen freisetzt. Stiftungskapital darf nicht angetastet werden, nur die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals werden verwendet.

Eine Stiftung ist grundsätzlich „auf Ewigkeit“ angelegt. Solange ihr Zweck besteht, kann sie nicht aufgelöst werden. Solange es die Andreasgemeinde gibt, wird es auch die Andreasstiftung geben. So erweitern wir also nicht nur unsere finanziellen Möglichkeiten, sondern legen gleichzeitig einen Vermögensgrundstock für die nachfolgenden Gemeinde-Generationen an.

Langfristigkeit ist auch das Stichwort bei einem Blick auf die Entwicklung der Kirchensteuer. Wenn der derzeitige Trend sich fortsetzt, wird die Evangelische Kirche nach Einschätzung der EKD im Jahr 2030 ein Drittel weniger Kirchenmitglieder und nur noch die Hälfte der heutigen Finanzkraft haben. Somit werden auch wir von den finanziellen Auswirkungen dieser Entwicklung nicht verschont bleiben.

Die Andreasstiftung ist das Instrument, aus eigener Initiative die gegenwärtige Gemeindearbeit und neue Angebote langfristig auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen, zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Werden Sie Stifter!

Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto mehr Erträge werden erwirtschaftet und desto umfassender kann die Stiftung arbeiten.
Daher sind wir auf Zustiftungen angewiesen. Diese werden nicht, wie Spenden, zeitnah ausgegeben, sondern erhöhen das Stiftungsvermögen. Die Kapitalbasis, die verzinst wird, steigt demzufolge an, eine höhere Ertragssumme entsteht. Jede einzelne Zustiftung ist wichtig, unverzichtbar und hilfreich.

Die Andreasstiftung nimmt keine Spenden an. Sie wirbt um Stiftungskapital, da sie im Gegensatz zu den anderen Finanzorganen der Gemeinde einen beständigen Vermögensaufbau zum Ziel hat. Sie ist kein Konkurrent um Spenden zur Finanzierung der aktuellen Arbeit durch Gemeinde, GAV sowie Freunde und Förderer.

Die Stiftung soll und will also nicht Aufgaben des GAV oder des Kirchenhaushaltes der Gemeinde übernehmen. Daher legen wir großen Wert darauf, keine Gelder für die Stiftung einzuwerben, die bisher dem GAV, der Gemeinde oder den Freunden und Förderern als Spende zugedacht worden wären. Aus diesem Grund wurde die Untergrenze für eine Zustiftung auf 1.000 Euro festgelegt.

 

Setzen Sie ein Zeichen!

Wer einen bestimmten Bereich der Gemeinde dauerhaft sichern möchte, kann dies mit einer Zustiftung ab 30.000 Euro (Unterstiftung) tun.

Eine solche Zustiftung kann dann einem vom Stifter bestimmten Teil des in der Satzung genannten Zwecks gewidmet werden und wird innerhalb der Andreasstiftung gesondert verwaltet. Die Erträge aus dem Kapital dieser Zustiftung kommen dann nur dem vom Stifter bestimmten Zweck zugute.

 

Vermächtnis und Erbschaft

Viele Menschen möchten sichergehen, dass etwas von ihnen bleibt - auch über den Tod hinaus. Ihr erarbeitetes und erspartes Geld soll sichtbar Gutes bewirken und gut und zuverlässig verwaltet werden.

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Andreasstiftung ist dies möglich. Ihre Zustiftung per Testament wird - ebenso wie alle anderen Zustiftungen - Bestandteil des Vermögens der Andreasstiftung und trägt „auf Ewigkeit“ regelmäßig Früchte.

Die Andreasstiftung ist übrigens von der Erbschaftssteuer befreit.

Und: Wenn Sie selbst Erbe sind und das ererbte Vermögen als Zustiftung der Andreasstiftung überlassen, zahlen Sie keine Erbschaftssteuer bzw. erhalten diese ggf. zurück.

Werden Sie Darlehensgeber!

Als Darlehensgeber überlassen Sie der Stiftung für mindestens 12 Monate einen bestimmten Geldbetrag (ab 3.000 Euro). Dieser wird als befristet vereinnahmte Zuwendung angelegt, deren Erträge die Stiftung für ihre Zwecke verwenden darf.

Eine solche "Zustiftung auf Probe" ist eine gute Möglichkeit, wenn Sie die Stiftung gerne unterstützen möchten, aber nicht sicher sind, ob Sie das Geld nicht vielleicht doch einmal selbst benötigen. Sie verzichten zunächst nur auf die Zinseinnahmen zugunsten der Stiftung. Sollten Sie irgendwann das zur Verfügung gestellte Geld doch dauerhaft stiften wollen, lässt sich ein Darlehen jederzeit - ggf. auch testamentarisch - in eine feste Zustiftung umwandeln.

Dürfen wir Sie als Stifter*in begrüßen?

Wenn Sie uns helfen möchten, Zukunft zu schenken, dann freuen wir uns sehr, Sie als Stifter/in begrüßen zu dürfen!
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob die Andreasstiftung zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten passt oder Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich in einem Gespräch oder vermitteln Ihnen Kontakte zu Anwälten und Notaren.
Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Pfarrer Karsten Böhm, steht Ihnen dafür zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie hier.

An dieser Stelle haben wir die Antworten auf einige häufige Fragen zusammengestellt.

Der Zweck der Andreasstiftung ist in der Satzung festgelegt als "Förderung der Arbeit der Evangelischen Andreas-Kirchengemeinde Niederhöchstadt."

Im Vordergrund steht die Arbeit innerhalb der Gemeinde. Aber auch satzungsgemäße Projekte "für Niederhöchstadt" (sei es kultureller, ökumenischer oder sozialer Art) werden gefördert.

Die Erträge aus dem Kapital der Stiftung werden jährlich ausgeschüttet. Ein Teil der Erträge fließt als Rücklage in das Stiftungskapital als Inflationsausgleich und Bestandsvermehrung des Stiftungsvermögens. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge entscheidet der Stiftungsvorstand auf Antrag des Kirchenvorstandes.

 

Die Stiftung ist als nichtrechtsfähige Stiftung organisiert. Sie ist keine eigenständige juristische Person, sondern steht unter der Verwaltung der Andreasgemeinde (des Kirchenvorstands) als Treuhänder, der die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt. Die Stiftung hat einen vom KV berufenen Vorstand, der eng mit dem KV zusammenarbeitet. Das Stiftungsvermögen wird trotz gemeinsamer Strukturen vom Vermögen der Gemeinde getrennt verwaltet.

Als kirchliche Stiftung wird die Andreasstiftung von der kirchlichen Stiftungsaufsicht der EKHN überwacht. Die Aufsicht prüft z.B. die Bewahrung des Stiftungskapitals, die Verwendung der Erträge für satzungsgemäße Zwecke, die Rechnungslegung, die ordnungsgemäße Besetzung der Organe, die ordnungsgemäße Beschlussfassung usw.

Die Verwendung der Stiftungsmittel innerhalb des Haushalts der Gemeinde wird dokumentiert und über die Haushaltsprüfung mit überwacht.

 

Woher kommt das Gründungskapital und wie wird es angelegt?

Die Gemeinde hat einen Teil des eigenen Kirchenvermögens (200.000 Euro) zugunsten ihrer Stiftung bei der Gesamtkirchenkasse angelegt, die sämtliche Kirchenvermögen verwaltet. Auch sämtliche Zustiftungen werden hier angelegt. Die Gelder werden nach ethischen Grundsätzen mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Gesamtkirchenkasse garantiert derzeit einen Zinssatz von mind. 4% p.a. (plus konjunkturabhängigem Bonus). Wenn Sie mehr dazu wissen möchten senden wir Ihnen gerne die Grundsätze der Anlagepolitik nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN zu.

Kann ich sicher sein, dass mein Geld in der Andreasstiftung in meinem Sinn verwaltet wird?

Die Andreasstiftung ist eine Möglichkeit für Menschen, zu Lebzeiten oder nach ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens dauerhaft der Gemeinde zu übertragen. Dies ist keine leichtfertige Entscheidung. Durch die Satzung ist gesichert, dass auch die Vorstände in der Zukunft verantwortlich mit der Stiftung umgehen.

Die Kontrolle der kirchlichen Stiftungsaufsicht gewährleistet, dass unabhängig von personellen Konstellationen (Stiftungsvorstand, Kirchenvorstand, etc.) das Stiftungsvermögen im von den Stiftern gewünschten Sinne und satzungsgemäß genutzt wird.

Die Stiftung ist "auf Dauer" angelegt, d.h. die Satzung kann nicht einfach auf Beschluss der Mitglieder oder des Vorstands geändert werden. Einmal vereinnahmtes Kapital (d.h. auch Ihre Zustiftung) kann nicht aus der Stiftung herausgenommen und anders als für Stiftungszwecke verwendet werden.

 

Als Stifter*in genießen Sie steuerliche Vorteile. Zustiftungen sind frei von Schenkungssteuer. Das gestiftete Kapital kann vom Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einer Gesamtsumme von 1 Million Euro abgesetzt werden. Dieser Abzug gilt zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug. Verheirateten steht der Abzug einzeln zu.

Wenn Sie sich zu einem Vermächtnis entschließen oder die Andreasstiftung als Erbin einsetzen, ist die Zustiftung frei von Erbschaftssteuer. Wenn Sie ererbtes Geld als Zustiftung einbringen, zahlen Sie ebenfalls keine Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.

(Steuerliche Fragen und die Auswirkung von Zustiftungen auf das eigene Vermögen hängen vom Einzelfall ab. Wenn Sie über eine Zustiftung nachdenken, sollten Sie die Details in jedem Fall mit einem Steuerberater oder Notar besprechen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne entsprechende Kontakte)

 

Die Satzung der Andreasstiftung steht hier zum Download bereit: Satzung der Andreasstiftung (Satzung.pdf)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Andreasstiftung. Sie erreichen den Vorsitzenden der Andreasstiftung, Pfarrer Karsten Böhm, unter

Andreasstiftung
Pfarrer Karsten Böhm
Langer Weg 2
65760 Eschborn

Tel.: 06173-7828712
E-Mail:

Der Vorstand der Andreasstiftung

Der Vorstand der Andreasstiftung besteht aus

  • Pfarrer Karsten Böhm (Vorstandsvorsitzender)
  • Stephan Bülles
  • Dr. Cornelia Köstlin-Göbel
  • Manuela Neef-Krakau

Er lenkt die Geschicke der Stiftung und ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Stiftung, zum Stiften und für Projekte. Sie erreichen den gesamten Vorstand elektronisch unter .

Das Kuratorium der Stiftung begleitet und berät den Stiftungsvorstand in seiner Arbeit.